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Die Europäischen Wasserrahmenrichtlinie

Dritter Bewirtschaftungszeitraum

Für die Veröffentlichung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme der Flussgebietsgemeinschaften Elbe und Weser für den dritten Bewirtschaftungszeitraum in Sachsen-Anhalt ist das Landesverwaltungsamt zuständig. Die Öffentliche Bekanntmachung ist mit Amtsblatt Nr. 12 des Landesverwaltungsamtes vom 15. Dezember 2021 erfolgt. Die Zusammenfassung des Landesbeitrags von Sachsen-Anhalt ist als Gewässerrahmenkonzept ebenfalls auf der Seite des Landesverwaltungsamtes veröffentlicht sowie hier einsehbar.

Darüber hinaus sind weitere Informationen zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens für den Dritten Bewirtschaftungszeitraum auf den Internetseiten der Flussgebietsgemeinschaft Elbe  und der Flussgebietsgemeinschaft Weser zu finden.

Veröffentlichung zum Gewässerschutz

Die vor kurzem veröffentlichte Broschüre „Wasser bewegt/Heft 5 – Sachsen-Anhalt verbessert seine Gewässer“ enthält beispielhafte Projekte der letzten vier Jahre zum Gewässerschutz in Sachsen-Anhalt und kann bei Bedarf in begrenzter Anzahl auch als Druckversion zur Verfügung gestellt werden.

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Bewirtschaftungsplanung

Für die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Sachsen-Anhalt werden Bewirtschaftungspläne erstellt.

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Finanzierung

Sachsen-Anhalt finanziert Maßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie.

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Öffentlichkeitsarbeit

Die Öffentlichkeit wird über die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie informiert und beteiligt.

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Referat 23 - Abwasserbeseitigung, Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Wasserversorgung, Gewässerschutz, Wasserrahmenrichtlinie

Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt
Leipziger Straße 58
39112 Magdeburg

Ansprechpartner: Hans Peschel
Telefon: +49 391 567-1545
E-Mail: Saubereswasser(at)mwu.sachsen-anhalt.de